Nutzungs- und Allgemeine Geschäftsbedingung

der FRANKONIA Schießanlagen

Am Reißbach 1
97228 Rottendorf

MIT IHRER BUCHUNG BESTÄTIGEN SIE DIE ANNAHME UNSERER NACHFOLGENDEN AGB´S UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN:

  • Den Weisungen der Standaufsicht ist Folge zu leisten
  • Rauchen und offenes Feuer sind innerhalb der Raumschießanlage verboten
  • Der Konsum von Alkohol oder betäubenden bzw. Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen vor oder während der Nutzung der Schießanlage ist untersagt. Personen, bei denen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung vorliegen, können von der Standaufsicht von der Nutzung ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  • Waffen sind entladen und geöffnet zu transportieren
  • Gewehrriemen sind während des Schießens nicht gestattet
  • Ziel- und Anschlagsübungen außerhalb der Raumschießanlage und der Schießröhre sind verboten
  • Das Tragen eines ausreichenden Gehörschutzes im Schießkino ist Pflicht
  • Film- und Fotoaufnahmen sind im gesamten Bereich der Frankonia Academy untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung des Betreibers. Ein Anspruch auf Erteilung einer Einwilligung besteht nicht.
  • Nur der Schütze, welcher auf der Schießposition steht, darf seine Waffe laden und schießfertig machen
  • Waffen sind bis zu einer max. Bewegungsenergie von nicht mehr als 10.000 Joule/EO zugelassen.
  • Verboten sind die Nutzung von Leuchtspurmunition, Hartkerngeschosse, Stahlgeschosse, Flintenlaufgeschosse, Kunststoffgeschosse, Militärmunition, Schwarzpulver sowie Wiederlademunition. Die letztendliche Entscheidung zur Nutzung einer geeigneten Munition obliegt der verantwortlichen Standaufsicht.
  • Ein Verstoß gegen die Vorschriften zieht zur Folge, dass der Schütze für Personen- und Sachschaden und für einen eventuellen Ausfall der Anlage inklusive Übernahme von Regressansprüchen der festen Mieter bis zur Freigabe der Anlage aufkommt.
  • Die Frankonia Handels GmbH & Co.KG übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen Schießstandnutzern verursacht werden. Der Schießstandnutzer stellt die Betreiber von Schadenersatzansprüchen gegenüber anderen Schießstandnutzern oder Dritter für vom Nutzer der Schießanlage verursachten Schaden frei. Der Betreiber schließt die Haftung für vom Schießstandnutzer mit[1]gebrachten Waffen, Zieloptiken und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch den Betreiber, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde.
  • Das Beschädigen des Inventars des Schießkinos wird dem Verursacher in Rechnung gestellt. Dies beinhaltet sowohl die Reparatur als auch die Erneuerungskosten
  • Hinzu kommen folgende Kosten: 
    • Scheibenträgertreffer oder von Bauteilen (z.B. Träger-/Führungsanlagen) innerhalb der Schießröhre 50 €
    • Bodentreffer 150 €
    • Wandtreffer 200 €
    • Deckentreffer 300 €

Über diese Kosten hinaus entstehende Mehrkosten werden in der jeweiligen Höhe nachberechnet.

  • Die jeweils gebuchte Dienstleistung muss vor Ort bezahlt werden. Als Zahlart stehen Barzahlung, Kreditkarte, Debitkarte zur Verfügung.
  • Die Buchung der Dienstleistung ist verbindlich. Der Mieter ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, von seiner Buchung zurückzutreten. Der Mieter ist verpflichtet, uns den Grund bereits zusammen mit der Rücktrittserklärung qualifiziert nachzuweisen.
  • Stornierungen bis 48 Stunden vor gebuchten Termin sind kostenfrei möglich. Für spätere Stornierungen erheben wir eine Buchungsentschädigung von 100 Prozent des Wertes der gebuchten Dienstleistung.
  • Für Seminare und Veranstaltungen wird im Einzelfall eine verlängerte kostenfreie Stornierungsfrist von 7 Werktagen vor dem Termin gewährt.
  • Ihre Daten werden gemäß den Vorschriften der DSGVO zum Zwecke der Verwaltung gespeichert.

Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen kann der Schießstandnutzer von der Nutzung ausgeschlossen werden. Eventuell entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die aushängende aktuelle Bayerische Schießstandordnung ist Bestandteil dieser Bedingungen.

Stand 22.01.2026