Noch 26 von 30 Plätzen frei
Durch den Lehrgang zur “verantwortlichen Aufsichtsperson auf Schießstätten gem. § 27 Waffengesetz sowie §§ 10, 11 Allgemeine Waffenverordnung” werden alle Themen gemäß den Richtlinien des DSB vermittelt und in der anschließenden Prüfung wird die erforderliche Sachkunde nachgewiesen.
Zur Aufsicht berechtigte Personen dürfen auch alleine auf den Schießstand gehen und schießen, ansonsten gilt immer: kein Schießen ohne Aufsicht!
Nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erhalten Sie eine Urkunde sowie einen Standaufsichten-Ausweis. Sobald Sie in Ihrem Verein als verantwortliche Aufsichtsperson registriert worden sind, können Sie die Standaufsicht übernehmen.
Das Seminar findet von 17:00 – 20:00 statt.
Alle Teilnehmer an dem Kurs müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Außerdem muss jeder Teilnehmer sachkundig sein (WBK, Jagdschein oder bestandene Waffensachkundeprüfung).
Mindestteilnehmerzahl 10 Personen
Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich der Ausrichter die Absage des Seminars vor.
Unser erfahrener Ausbilder ist staatlich anerkannte Lehrgangsträger zur Vermittlung der Sachkunde nach § 7 Waffengesetz und seit über 15 Jahren aktiver Sportschütze. In dieser Zeit konnten mehrfach deutsche- und bayerische Meistertitel im BDS errungen werden. Außerdem ist er BDS-Schießleiter, Steel-Challenge Range-Officer, IPSC-Schützen und Wiederlader.