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SUMMARY:Grundlehrgang für das Böllerschießen
DESCRIPTION:Wir freuen uns Ihnen wieder die Möglichkeit anbieten zu können\, an einem staatlich anerkannten Grundlehrgang für das Böllerschießen teilzunehmen zu können. \nDer 2täge Kurs findet am 08.07.2025 von 09:00 – 17:30 und 09.07.2025 von 09:00 – 17:30 statt. \nDieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für das Schießen von folgenden Böllergeräten \n\nHand- & Schaftböller\nStandböller\nKanonen\n\nPrüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt\, über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. \nBitte beachten Sie: \nSie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz\, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt\, Gewerbeaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig\, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. \nDie Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!! \nDie Kursgebühr setzt sich aus fixen Kosten 149\,-€ und variablen Kosten (Prüfungsgebühr zusammen).\nDie Prüfungsgebühr der Gewerbeaufsichtsämter wird auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt und beträgt zwischen 80\,- – 100\,- € pro Person.\nDie Kursgebühren sind am Lehrgangstag vor Ort bar oder per Karte zu begleichen.\nFür die Prüfungsgebühren des Gewerbeaufsichtsamtes erhalten Sie im Nachgang eine Rechnung. \nMindestteilnehmerzahl 10 Personen\nSollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden\, behält sich der Ausrichter die Absage des Seminars vor. \nFalls Sie Fragen haben dürfen Sie uns jederzeit unter info@frankonia-academy.de
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