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SUMMARY:Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
DESCRIPTION:Wir freuen uns Ihnen wieder die Möglichkeit anbieten zu können\, an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen teilzunehmen. \nDer 2täge Kurs findet am 17.03.2026 von 09:00 – 17:00 und 18.03.2026 von 08:00 – 16:00 statt. \nDieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für Wiederlader\, in den Themen Rechtsvorschriften (Grundgesetz\, Sprengstoffgesetz\, Gesetz über Beförderung gefährlicher Güter\, Waffengesetz\, Strafgesetzbuch\, Ordnungswidrigkeit)\, Ladekomponenten (Treibladepulver\, Zündhütchen\, Hülsen\, Geschosse)\, Geräte und Werkzeuge (Hülsenbearbeitung\, Laborieren\, Herstellen von Geschossen\, Zubehör)\, Ladeverfahren (Räumliche Anforderungen\, Vorarbeiten\, Bearbeiten der Hülsen\, Laborieren)\, Innenbalistik (Schußentwicklung und Gasdruck\, beeinflussende Faktoren)\, Unfallvorschriften. \nPrüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt\, über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. \nBitte beachten Sie: \nSie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz\, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt\, Gewerbaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig\, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen. \nDie Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!! \nDie Kursgebühr setzt sich aus fixen Kosten 149\,-€ und variablen Kosten (Prüfungsgebühr zusammen). Die Prüfungsgebühr der Gewerbeaufsichtsämter wird auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt und beträgt zwischen 80\,- – 100\,- € pro Person.\nDie Kosten sind am Lehrgangstag vor Ort bar oder per Karte zu begleichen. \nMindestteilnehmerzahl 10 Personen \nMindestteilnehmerzahl 5\nMaximalteilnehmerzahl 8 \nSollte die Mindestteilnehmerzahl nicht 1 Woche vor Kursbeginn erreicht werden\, müssen wir das Seminar leider für den geplanten Termin absagen.\nEine Absage ihrerseits ist ebenfalls bis 1 Woche vor Kursbeginn kostenlos möglich. Danach fallen die Kursgebühren vollständig an. \nFür Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter info@frankonia-academy.de zur Verfügung.
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SUMMARY:Wiederlader Praxis Tag
DESCRIPTION:Die Frankonia Academy präsentiert in Zusammenarbeit mit der Firma Hornady und T.E Waffenschulungen den ersten Wiederlade-Praxis-Tag. \nSie wollen mit dem Wiederladen starten oder nach langer Zeit wieder beginnen\, sind sich aber unsicher\, welche Ausrüstung für Ihre Bedürfnisse die richtige ist? \nWir stellen Ihnen verschiedene Ladepressen\, Pulverfüllgeräte und Waagen vor. Nutzen Sie die Chance und testen Sie diese mit unserer Einweisung selbst. Gerne helfen wir Ihnen auch den ersten Matrizensatz einzustellen. \nWir haben komplette Wiederladeausrüstungen von A bis Z für Sie vorbereitet. Ganz gleich ob Sie zukünftig hochpräzise Langwaffenpatronen in kleiner oder Kurzwaffenpatronen in großer Stückzahl herstellen wollen. Wir bieten Ihnen Einblick in das komplette Sortiment\, von der Einstationen- bis zur Mehrstationenpresse\, mit automatischer Hülsen- und Zündhütchenzuführung. Wir haben für jedes Bedürfnis das Richtige. \nIm Anschluss haben Sie die Möglichkeit\, Startpakete zu attraktiven Konditionen zu erwerben. \nWir stellen Ihnen\, Ihren eigenen Matrizensatz vor Ort ein. Sollten Sie noch ein bestimmtes Kaliber benötigen\, lassen Sie uns dies schon im Vorfeld wissen.\nGerne reservieren wir Ihnen einen Matrizensatz für Ihr Wunschkaliber. Reservierungen und Wünsche senden Sie bitte vorab an info@frankonia-academy.de \nSie müssen sich nicht anmelden. Kommen Sie einfach am Samstag\, den 20.12.2025 zwischen 10:00 – 16:00 vorbei.\nDie Wiederladespezialisten sind den ganzen Tag für Sie vor Ort.
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SUMMARY:Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
DESCRIPTION:Wir freuen uns Ihnen wieder die Möglichkeit anbieten zu können\, an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen teilzunehmen. \nDer 2täge Kurs findet am 25.11.2025 von 09:00 – 17:00 und 26.11.2026 von 08:00 – 16:00 statt. \nDieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für Wiederlader\, in den Themen Rechtsvorschriften (Grundgesetz\, Sprengstoffgesetz\, Gesetz über Beförderung gefährlicher Güter\, Waffengesetz\, Strafgesetzbuch\, Ordnungswidrigkeit)\, Ladekomponenten (Treibladepulver\, Zündhütchen\, Hülsen\, Geschosse)\, Geräte und Werkzeuge (Hülsenbearbeitung\, Laborieren\, Herstellen von Geschossen\, Zubehör)\, Ladeverfahren (Räumliche Anforderungen\, Vorarbeiten\, Bearbeiten der Hülsen\, Laborieren)\, Innenbalistik (Schußentwicklung und Gasdruck\, beeinflussende Faktoren)\, Unfallvorschriften. \nPrüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt\, über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. \nBitte beachten Sie: \nSie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz\, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt\, Gewerbaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig\, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen. \nDie Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!! \nDie Kursgebühr setzt sich aus fixen Kosten 149\,-€ und variablen Kosten (Prüfungsgebühr zusammen). Die Prüfungsgebühr der Gewerbeaufsichtsämter wird auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt und beträgt zwischen 80\,- – 100\,- € pro Person.\nDie Kosten sind am Lehrgangstag vor Ort bar oder per Karte zu begleichen. \nMindestteilnehmerzahl 10 Personen\nSollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden\, behält sich der Ausrichter die Absage des Seminars vor. \nFalls Sie Fragen haben dürfen Sie uns jederzeit unter info@frankonia-academy.de
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SUMMARY:Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
DESCRIPTION:Wir freuen uns Ihnen wieder die Möglichkeit anbieten zu können\, an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen teilzunehmen. \nDer 2täge Kurs findet am 18.11.2025 von 09:00 – 17:00 und 19.11.2026 von 08:00 – 16:00 statt. \nDieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für Wiederlader\, in den Themen Rechtsvorschriften (Grundgesetz\, Sprengstoffgesetz\, Gesetz über Beförderung gefährlicher Güter\, Waffengesetz\, Strafgesetzbuch\, Ordnungswidrigkeit)\, Ladekomponenten (Treibladepulver\, Zündhütchen\, Hülsen\, Geschosse)\, Geräte und Werkzeuge (Hülsenbearbeitung\, Laborieren\, Herstellen von Geschossen\, Zubehör)\, Ladeverfahren (Räumliche Anforderungen\, Vorarbeiten\, Bearbeiten der Hülsen\, Laborieren)\, Innenbalistik (Schußentwicklung und Gasdruck\, beeinflussende Faktoren)\, Unfallvorschriften. \nPrüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt\, über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. \nBitte beachten Sie: \nSie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz\, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt\, Gewerbaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig\, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen. \nDie Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!! \nDie Kursgebühr setzt sich aus fixen Kosten 149\,-€ und variablen Kosten (Prüfungsgebühr zusammen). Die Prüfungsgebühr der Gewerbeaufsichtsämter wird auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt und beträgt zwischen 80\,- – 100\,- € pro Person.\nDie Kosten sind am Lehrgangstag vor Ort bar oder per Karte zu begleichen. \nMindestteilnehmerzahl 10 Personen\nSollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden\, behält sich der Ausrichter die Absage des Seminars vor. \nFalls Sie Fragen haben dürfen Sie uns jederzeit unter info@frankonia-academy.de
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SUMMARY:Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
DESCRIPTION:Wir freuen uns Ihnen wieder die Möglichkeit anbieten zu können\, an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen teilzunehmen. \nDer 2täge Kurs findet am 22.07.2025 von 09:00 – 17:00 und 23.07.2024 von 08:00 – 16:00 statt. \nDieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für Wiederlader\, in den Themen Rechtsvorschriften (Grundgesetz\, Sprengstoffgesetz\, Gesetz über Beförderung gefährlicher Güter\, Waffengesetz\, Strafgesetzbuch\, Ordnungswidrigkeit)\, Ladekomponenten (Treibladepulver\, Zündhütchen\, Hülsen\, Geschosse)\, Geräte und Werkzeuge (Hülsenbearbeitung\, Laborieren\, Herstellen von Geschossen\, Zubehör)\, Ladeverfahren (Räumliche Anforderungen\, Vorarbeiten\, Bearbeiten der Hülsen\, Laborieren)\, Innenbalistik (Schußentwicklung und Gasdruck\, beeinflussende Faktoren)\, Unfallvorschriften. \nPrüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt\, über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. \nBitte beachten Sie: \nSie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz\, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt\, Gewerbaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig\, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen. \nDie Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!! \nDie Kursgebühr setzt sich aus fixen Kosten 149\,-€ und variablen Kosten (Prüfungsgebühr zusammen). Die Prüfungsgebühr der Gewerbeaufsichtsämter wird auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt und beträgt zwischen 80\,- – 100\,- € pro Person.\nDie Kosten sind am Lehrgangstag vor Ort bar oder per Karte zu begleichen. \nMindestteilnehmerzahl 10 Personen\nSollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden\, behält sich der Ausrichter die Absage des Seminars vor. \nFalls Sie Fragen haben dürfen Sie uns jederzeit unter info@frankonia-academy.de
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SUMMARY:Grundlehrgang für das Böllerschießen
DESCRIPTION:Wir freuen uns Ihnen wieder die Möglichkeit anbieten zu können\, an einem staatlich anerkannten Grundlehrgang für das Böllerschießen teilzunehmen zu können. \nDer 2täge Kurs findet am 08.07.2025 von 09:00 – 17:30 und 09.07.2025 von 09:00 – 17:30 statt. \nDieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für das Schießen von folgenden Böllergeräten \n\nHand- & Schaftböller\nStandböller\nKanonen\n\nPrüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt\, über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. \nBitte beachten Sie: \nSie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz\, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt\, Gewerbeaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig\, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. \nDie Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!! \nDie Kursgebühr setzt sich aus fixen Kosten 149\,-€ und variablen Kosten (Prüfungsgebühr zusammen).\nDie Prüfungsgebühr der Gewerbeaufsichtsämter wird auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt und beträgt zwischen 80\,- – 100\,- € pro Person.\nDie Kursgebühren sind am Lehrgangstag vor Ort bar oder per Karte zu begleichen.\nFür die Prüfungsgebühren des Gewerbeaufsichtsamtes erhalten Sie im Nachgang eine Rechnung. \nMindestteilnehmerzahl 10 Personen\nSollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden\, behält sich der Ausrichter die Absage des Seminars vor. \nFalls Sie Fragen haben dürfen Sie uns jederzeit unter info@frankonia-academy.de
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SUMMARY:Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
DESCRIPTION:Wir freuen uns Ihnen wieder die Möglichkeit anbieten zu können\, an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen teilzunehmen. \nDer 2täge Kurs findet am 29.04.2025 von 09:00 – 17:00 und 30.04.2025 von 08:00 – 16:00 statt. \nDieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für Wiederlader\, in den Themen Rechtsvorschriften (Grundgesetz\, Sprengstoffgesetz\, Gesetz über Beförderung gefährlicher Güter\, Waffengesetz\, Strafgesetzbuch\, Ordnungswidrigkeit)\, Ladekomponenten (Treibladepulver\, Zündhütchen\, Hülsen\, Geschosse)\, Geräte und Werkzeuge (Hülsenbearbeitung\, Laborieren\, Herstellen von Geschossen\, Zubehör)\, Ladeverfahren (Räumliche Anforderungen\, Vorarbeiten\, Bearbeiten der Hülsen\, Laborieren)\, Innenbalistik (Schußentwicklung und Gasdruck\, beeinflussende Faktoren)\, Unfallvorschriften. \nPrüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt\, über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. \nBitte beachten Sie: \nSie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz\, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt\, Gewerbaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig\, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen. \nDie Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!! \nDie Kursgebühr setzt sich aus fixen Kosten 149\,-€ und variablen Kosten (Prüfungsgebühr zusammen). Die Prüfungsgebühr der Gewerbeaufsichtsämter wird auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt und beträgt zwischen 80\,- – 100\,- € pro Person.\nDie Kosten sind am Lehrgangstag vor Ort bar oder per Karte zu begleichen. \nMindestteilnehmerzahl 10 Personen\nSollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden\, behält sich der Ausrichter die Absage des Seminars vor. \nFalls Sie Fragen haben dürfen Sie uns jederzeit unter info@frankonia-academy.de
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DESCRIPTION:Wir freuen uns Ihnen wieder die Möglichkeit anbieten zu können\, an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen teilzunehmen. \nDer 2täge Kurs findet am 14.12. von 09:00 – 17:00 und 16.12.2024 von 08:00 – 16:00 statt. \nDieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für Wiederlader\, in den Themen Rechtsvorschriften (Grundgesetz\, Sprengstoffgesetz\, Gesetz über Beförderung gefährlicher Güter\, Waffengesetz\, Strafgesetzbuch\, Ordnungswidrigkeit)\, Ladekomponenten (Treibladepulver\, Zündhütchen\, Hülsen\, Geschosse)\, Geräte und Werkzeuge (Hülsenbearbeitung\, Laborieren\, Herstellen von Geschossen\, Zubehör)\, Ladeverfahren (Räumliche Anforderungen\, Vorarbeiten\, Bearbeiten der Hülsen\, Laborieren)\, Innenbalistik (Schußentwicklung und Gasdruck\, beeinflussende Faktoren)\, Unfallvorschriften. \nPrüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt\, über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. \nBitte beachten Sie: \nSie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz\, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt\, Gewerbaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig\, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen. \nDie Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!! \nDie Kursgebühr setzt sich aus fixen Kosten 149\,-€ und variablen Kosten (Prüfungsgebühr zusammen). Die Prüfungsgebühr der Gewerbeaufsichtsämter wird auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt und beträgt zwischen 80\,- – 100\,- € pro Person.\nDie Kosten sind am Lehrgangstag vor Ort bar oder per Karte zu begleichen. \nMindestteilnehmerzahl 10 Personen\nSollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden\, behält sich der Ausrichter die Absage des Seminars vor. \nFalls Sie Fragen haben dürfen Sie uns jederzeit unter info@frankonia-academy.de
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