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SUMMARY:Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
DESCRIPTION:Wir freuen uns Ihnen wieder die Möglichkeit anbieten zu können\, an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen teilzunehmen. \nDer 2täge Kurs findet am 16.06.2026 von 09:00 – 17:00 und 17.06.2026 von 08:00 – 16:00 statt. \nDieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für Wiederlader\, in den Themen Rechtsvorschriften (Grundgesetz\, Sprengstoffgesetz\, Gesetz über Beförderung gefährlicher Güter\, Waffengesetz\, Strafgesetzbuch\, Ordnungswidrigkeit)\, Ladekomponenten (Treibladepulver\, Zündhütchen\, Hülsen\, Geschosse)\, Geräte und Werkzeuge (Hülsenbearbeitung\, Laborieren\, Herstellen von Geschossen\, Zubehör)\, Ladeverfahren (Räumliche Anforderungen\, Vorarbeiten\, Bearbeiten der Hülsen\, Laborieren)\, Innenbalistik (Schußentwicklung und Gasdruck\, beeinflussende Faktoren)\, Unfallvorschriften. \nPrüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt\, über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. \nBitte beachten Sie: \nSie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz\, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt\, Gewerbeaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig\, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen. \nDie Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!! \nDie Kursgebühr setzt sich aus fixen Kosten 149\,-€ und variablen Kosten (Prüfungsgebühr zusammen). Die Prüfungsgebühr der Gewerbeaufsichtsämter wird auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt und beträgt zwischen 80\,- – 100\,- € pro Person.\nDie Kosten sind am Lehrgangstag vor Ort bar oder per Karte zu begleichen. \nMindestteilnehmerzahl 10 Personen\nSollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden\, behält sich der Ausrichter die Absage des Seminars vor. \nFalls Sie Fragen haben dürfen Sie uns jederzeit unter info@frankonia-academy.de
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DESCRIPTION:Wir freuen uns Ihnen wieder die Möglichkeit anbieten zu können\, an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen teilzunehmen. \nDer 2täge Kurs findet am 22.09.2026 von 09:00 – 17:00 und 23.09.2026 von 08:00 – 16:00 statt. \nDieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für Wiederlader\, in den Themen Rechtsvorschriften (Grundgesetz\, Sprengstoffgesetz\, Gesetz über Beförderung gefährlicher Güter\, Waffengesetz\, Strafgesetzbuch\, Ordnungswidrigkeit)\, Ladekomponenten (Treibladepulver\, Zündhütchen\, Hülsen\, Geschosse)\, Geräte und Werkzeuge (Hülsenbearbeitung\, Laborieren\, Herstellen von Geschossen\, Zubehör)\, Ladeverfahren (Räumliche Anforderungen\, Vorarbeiten\, Bearbeiten der Hülsen\, Laborieren)\, Innenbalistik (Schußentwicklung und Gasdruck\, beeinflussende Faktoren)\, Unfallvorschriften. \nPrüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt\, über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. \nBitte beachten Sie: \nSie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz\, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt\, Gewerbeaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig\, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen. \nDie Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!! \nDie Kursgebühr setzt sich aus fixen Kosten 149\,-€ und variablen Kosten (Prüfungsgebühr zusammen). Die Prüfungsgebühr der Gewerbeaufsichtsämter wird auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt und beträgt zwischen 80\,- – 100\,- € pro Person.\nDie Kosten sind am Lehrgangstag vor Ort bar oder per Karte zu begleichen. \nMindestteilnehmerzahl 10\nMaximalteilnehmerzahl 20 \nSollte die Mindestteilnehmerzahl nicht 1 Woche vor Kursbeginn erreicht werden\, müssen wir das Seminar leider für den geplanten Termin absagen.\nEine Absage ihrerseits ist ebenfalls bis 1 Woche vor Kursbeginn kostenlos möglich. Danach fallen die Kursgebühren vollständig an. \nFür Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter info@frankonia-academy.de zur Verfügung.
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DESCRIPTION:Wir freuen uns Ihnen wieder die Möglichkeit anbieten zu können\, an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen teilzunehmen. \nDer 2täge Kurs findet am 08.12.2026 von 09:00 – 17:00 und 09.12.2026 von 08:00 – 16:00 statt. \nDieser Lehrgang vermittelt das Wissen in Theorie und Praxis für Wiederlader\, in den Themen Rechtsvorschriften (Grundgesetz\, Sprengstoffgesetz\, Gesetz über Beförderung gefährlicher Güter\, Waffengesetz\, Strafgesetzbuch\, Ordnungswidrigkeit)\, Ladekomponenten (Treibladepulver\, Zündhütchen\, Hülsen\, Geschosse)\, Geräte und Werkzeuge (Hülsenbearbeitung\, Laborieren\, Herstellen von Geschossen\, Zubehör)\, Ladeverfahren (Räumliche Anforderungen\, Vorarbeiten\, Bearbeiten der Hülsen\, Laborieren)\, Innenbalistik (Schußentwicklung und Gasdruck\, beeinflussende Faktoren)\, Unfallvorschriften. \nPrüfung am Ende des Lehrgangs durch einen Prüfungsbeamten des Gewerbeaufsichtsamtes. Bei bestandener Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt\, über die Teilnahme an staatlich anerkannten Lehrgängen nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. \nBitte beachten Sie: \nSie benötigen vor Lehrgangsbeginn eine Unbedenklichkeitserklärung (UB) nach § 34 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz\, ohne UB ist eine Teilnahme nicht möglich. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt nicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die UB ist bei der jeweiligen zuständigen Behörde (z.B. Landratsamt\, Gewerbeaufsichtsamt) zu beantragen. Bitte beantragen sie Ihre UB rechtzeitig\, da die zuständigen Behörden in der Regel eine Beantragungszeit von 4 – 8 Wochen benötigen. \nDie Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum!!! \nDie Kursgebühr setzt sich aus fixen Kosten 149\,-€ und variablen Kosten (Prüfungsgebühr zusammen). Die Prüfungsgebühr der Gewerbeaufsichtsämter wird auf die Anzahl der Teilnehmer umgelegt und beträgt zwischen 80\,- – 100\,- € pro Person.\nDie Kosten sind am Lehrgangstag vor Ort bar oder per Karte zu begleichen. \nMindestteilnehmerzahl 10\nMaximalteilnehmerzahl 20 \nSollte die Mindestteilnehmerzahl nicht 1 Woche vor Kursbeginn erreicht werden\, müssen wir das Seminar leider für den geplanten Termin absagen.\nEine Absage ihrerseits ist ebenfalls bis 1 Woche vor Kursbeginn kostenlos möglich. Danach fallen die Kursgebühren vollständig an. \nFür Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter info@frankonia-academy.de zur Verfügung.
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